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   OLG Oldenburg, 21.11.2022 - 2 Ss (OWi) 170/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35131
OLG Oldenburg, 21.11.2022 - 2 Ss (OWi) 170/22 (https://dejure.org/2022,35131)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.11.2022 - 2 Ss (OWi) 170/22 (https://dejure.org/2022,35131)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. November 2022 - 2 Ss (OWi) 170/22 (https://dejure.org/2022,35131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Ausbleiben, Hauptverhandlung, Verwerfung Einspruch, Nebenbeteiligte, juristische Person

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Verwerfung des Einspruchs einer nebenbeteiligten juristischen Person bei Ausbleiben im Termin

  • bussgeldsiegen.de

    Ausbleiben in Hauptverhandlung - Einspruchsverwerfung - juristische Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74
    Keine Verwerfung des Einspruchs der Nebenbeteiligten bei deren Ausbleiben im Termin (vgl. BGHSt 66, 309 ff)

  • rechtsportal.de

    OWiG § 74
    Zulässigkeit der Verwerfung des Einspruchs einer nebenbeteiligten juristischen Person bei Ausbleiben im Termin

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Einspruch der nebenbeteiligten juristischen Person - Verwerfung bei Ausbleiben des Geschäftsführers?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.12.2021 - KRB 11/21

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.11.2022 - 2 Ss OWi 170/22
    Keine Verwerfung des Einspruchs der Nebenbeteiligten bei deren Ausbleiben im Termin (vgl. BGHSt 66, 309 ff).

    Der Bundesgerichtshof hat in einer umfassend begründeten Entscheidung vom 24.12.2021 (KRB 11/21) = BGHSt 66, 309 = DAR 2022, 465, ausgeführt, dass auf nebenbeteiligte juristische Personen § 74 Abs. 2 OWiG nicht anwendbar sei.

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